Bestellbedingungen NFL Frankfurt Games

Diese Bestellbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis, das aufgrund einer Ticketanfrage des Kunden bei der Eintracht Frankfurt Fußball („EFAG“) über den Bezug von Tickets durch den Kunden vom jeweiligen Veranstalter bzw. Ticketverkäufer (im Folgenden („TICKTVERKÄUFER“) zum Besuch sowie dem damit verbundenen Zutritt und Aufenthalt zu den Spielen der National Football League NFL am 5.11.2023 und am 12.11.2023 („NFL Frankfurt Games“) im Deutsche Bank Park, Mörfelder Landstr. 362, 60528 Frankfurt am Main des Kunden entsteht („Tickets“).

A. ALLGEMEINER TEIL

I. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Dem Kunden wird von der EFAG die Möglichkeit eingeräumt Tickets für die NFL Frankfurt Games verbindlich anzufragen.
  2. Die TICKETVERKÄUFER ist exklusiv mit dem Verkauf von Tickets für die NFL Frankfurt Games beauftragt.
  3. Zwischen dem Kunden und der EFAG kommt kein Vertrag über den Kauf von Tickets für die NFL Frankfurt Games zustande, die EFAG tritt insoweit lediglich als Bote des Kunden über den Abschluss eines Vertrages über Tickets auf und leitet zu diesem die Anfrage sowie die Daten des Kunden an den TICKETVERKÄUFER weiter.

II.     ANGEBOTSBEFRISTUNG, VERLÄNGERUNG, KÜNDIGUNG

  1. Die Ticketanfrage erfolgt auf der Webseite der EFAG bzw. auf einer Landingpage (gemeinsam „Website“ genannt), die über einen Link zu erreichen ist, der mittels E-Mail an den Kunden von der EFAG verschickt wurde. Die Darbietung der Tickets für den Adler Business Club auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot der EFAG zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Ticketanfrage durch den Kunden. Hierfür gibt der Kunde durch Tätigung der erforderlichen Angaben während des Anfrageprozesses und Auslösung der Ticketanfrage mit dem auf der Webseite dafür vorgesehenen Online-Befehl („Anfrage absenden“) ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit TICKETVERKÄUFER ab („Angebot über den Ticketkauf“), sofern er im einem weiteren Zwischenschritt die vom TICKETVERKÄUFER zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, siehe hierzu Ziffer II 2. dieser Bestellbedingungen. Bis zur Abgabe des Angebots über den Ticketkauf mit dem auf der Webseite dafür vorgesehenen Online-Befehl, kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern, indem der Kunde die Bestellung abbricht, die Navigationsfunktion seines Browsers verwendet, oder das Browser-Fenster schließt. Die EFAG bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes über den Ticketkauf, indem sie eine E-Mail an die vom Kunden hinterlegte oder EFAG bei Bestellung vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots über den Ticketkauf durch die EFAG dar. Die Annahme des Angebots über den Ticketkauf erfolgt durch TICKETVERKÄUFER und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand eines Print@Home-Tickets als PDF mit Barcode), kommt der Vertrag zwischen TICKETVERKÄUFER und dem Kunden zustande, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des TICKETVERKÄUFERS nicht etwas anderes regeln.
  2. Für das Rechtsverhältnis zwischen Kunden und TICKETVERKÄUFER über den Ticketkauf geltend die im Bestellprozess hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TICKETVERKÄUFER. Der Kunde wird hierzu im Bestellprozess auf eine Landingpage des TICKETVERKÄUFERS weitergeleitet. Die Abwicklung des Rechtsverhältnisses über den Ticketkauf erfolgt durch TICKETVERKÄUFER, dies betrifft insbesondere Versand der Tickets, Rechnungsstellung sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Zustandekommen und der Abwicklung des zustande gekommenen Vertrages notwendige Maßnahmen.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung der in der Ticketanfrage bestellten Art und Anzahl von Tickets. Die EFAG kann nach eigenem Ermessen und je nach Verfügbarkeit bei der Weiterleitung der Ticketanfrage an TICKETVERKÄUFER von der durch den Kunden bestellten Anzahl von Tickets abweichen und die Ticketanzahl aus der Ticketanfrage des Kunden vor Weiterleitung an TICKETVERKÄUFER entsprechend reduzieren. TICKETVERKÄUFER kann seinerseits nach eigenem Ermessen und je nach Verfügbarkeit von der durch den Kunden bestellten Anzahl von Tickets abweichen und dem Kunden weniger Tickets zuteilen, als dieser in seiner Bestellung angegeben hat.

Der Kunde hat in diesen Fällen kein Rücktrittsrecht.

III.    HAFTUNG

  1. Für den Fall der Ticketzuteilung durch TICKETVERKÄUFER und den Besuch der NFL Frankfurt Games durch den jeweiligen Ticketinhaber gelten die nachstehenden Haftungsregelungen.
  2. Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Mobiliar bzw. Einrichtungsgegenständen im Adler Business Club des Deutsche Bank Park hat der Kunde der EFAG unverzüglich, spätestens binnen einer Stunde nach Kenntnis mitzuteilen. Bei verspäteter Mitteilung wird vermutet, dass die Beschädigung vom Kunden zu vertreten ist, es sei denn, der Schaden war nicht erkennbar.
  3. Jegliche Haftung der EFAG für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von vom Kunden im Adler Business Club des Deutsche Bank Park mitgebrachten und/ oder dort belassenen Sachen ist ausgeschlossen, es sei denn, EFAG bzw. deren gesetzlicher Vertreter und/ oder Erfüllungsgehilfe hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt. Die Haftung von EFAG für in den Adler Business Club mitgebrachte und dort belassene Sachen infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist – soweit es sich nicht um typische und/ oder vorhersehbare Schäden handelt - der Höhe nach auf einen Gesamtwert von € 1.000,- je Schadensfall begrenzt. Wesentlich sind solche Pflichten, die die Umsetzung des Besuches erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut oder vertrauen darf.
  4. Für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der von Tickets eingeräumten Parkberechtigung(en) gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer III 3 zugunsten von EFAG entsprechend. Die Haftungshöchstgrenze für Schäden infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – soweit es sich nicht um vertragstypische und/ oder vorhersehbare Schäden handelt – beträgt € 2.000, -. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich vor Verlassen des VIP-Parkplatzes anzuzeigen. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem VIP-Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Be- und Überwachung des VIP-Parkplatzes erfolgt nicht. EFAG übernimmt keine Obhutspflichten. Die Haftung für Personenschäden bleibt von vorstehender Ziffer III 3 und dieser Ziffer 4 unberührt.

IV.    DATENSCHUTZ UND -NUTZUNG

  1. Die zwecks Angebots über den Kauf eines Tickets an die EFAG überlassene Daten werden zur weiteren Bearbeitung sowie zur Vertragserstellung und Umsetzung des Vertrages mit dem Kunden an TICKETVERKÄUFER weitergegeben.
  2. Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung bzw. den Wettbewerb sowie zu deren Promotion kann die EFAG oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Kunden als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch EFAG sowie den jeweiligen Veranstalter und den mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
  3. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen der EFAG wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Veranstalters verwiesen. Diese sind nicht Vertragsbestandteil.
  4. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf https://www.eintracht.de/datenschutz/. Diese ist nicht Vertragsbestandteil.

V.     ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND

  1. Neben diesen Bestellbedingungen gelten für den Fall des Besuchs der jeweiligen Veranstaltung weiterhin die Stadionordnung des Deutsche Bank Park und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, welche im Anfrageprozess hinterlegt sind oder auf Anfrage auch kostenlos an den Kunden übersandt werden können. Sollten einzelne dieser zusätzlichen Bestimmungen den Regelungen des mit der Buchung zustande gekommenen Vertrages widersprechen, finden insoweit vorrangig die Regelungen der vorliegenden Bestellbedingungen Anwendung.
  2. EFAG ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Rechtsverhältnis auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder im Fall einer regelungsbedürftigen Lücke, hat der Vertrag im Übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
  4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestellbedingungen und/ oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser Bestellbedingungen ergeben, ist der Sitz der EFAG, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
  5. Anfragen sind an folgende Kontaktadresse zu stellen:

              Eintracht Frankfurt Fußball AG
              Im Herzen von Europa 1
              60528 Frankfurt am Main
              hospitality@eintrachtfrankfurt.de
              Tel.: +49 (0)800 – 743-1899 (kostenfrei aus dem deutschen Mobil- und Festnetz)